ZAPP: Dreist - Stasi-Täter verhindern Aufklärung
Der Streit um die abgebrochene Stasi-Ausstellung in Reichenbach zeigt: Vor Gericht verliert die Meinungsfreiheit meist gegen den Persönlichkeitsschutz. Das Landgericht Zwickau hatte den Ausstellungsmachern per einstweiliger Verfügung untersagt, den Klarnamen eines Stasi-Spitzels zu nennen - und das, obwohl das Stasi-Unterlagen-Gesetz die Nennung der Täter ausdrücklich erlaubt. Ein kleines Gerichtsurteil, aber mit bundesweiter Signalwirkung. Denn die Sache hat System: Immer öfter versuchen ehemalige Stasi-Mitarbeiter, die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit auch in den Medien auf dem Rechtswege zu behindern. Zapp über dreiste Täter, die ihre Opfer ein weiteres Mal einschüchtern.
Sendung vom 09.04.2008, 23.00 Uhr,NDR
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Tags: NDR ZAPP Medienkritik Stasi Aufklärung Ausstellung Reichenbach Meinungsfreiheit Persönlichkeitsschutz Spitzel IM
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